Die heutige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster wird negative Auswirkungen auf die Rohstoffsicherheit und -versorgung in NRW haben. Das Urteil sorgt jetzt auch in weiten Teilen des Landes für fehlende Planungssicherheit. Da das Gericht die Planaussagen im Landesentwicklungsplan zur Sand- und Kiesgewinnung für unwirksam erklärt hat, rückt auch ein rechtsgültiger Regionalplan für das RVR-Gebiet in weitere Ferne. Nicht nur die Rohstoffunternehmen sind betroffen, auch die politischen Ziele beim Wohnungsbau, im Bereich der Infrastruktur, sowie bei der Energie- und Verkehrswende werden gefährdet. Die Unternehmen der Initiative zukunft niederrhein sehen das mit großer Sorge. Vor allem durch die entstehende zeitliche Verzögerung kann es zu einer Verknappung der wichtigen Baurohstoffe Sand und Kies und damit auch zu deutlichen Preissteigerungen kommen. Das trifft am Ende die Wirtschaft, den Verbraucher und jeden Steuerzahler. Es zu befürchten, dass die aktuelle 2. Offenlegung des Regionalplans hinfällig geworden ist und es zu einer 3. Offenlegung mit einer reduzierten Flächenkulisse kommen wird. Dieses Verfahren könnte vermutlich ein bis zwei Jahre in Anspruch nehmen.
Das OVG in Münster hatte der Klage der Kreise Wesel und Viersen sowie der Kommunen Kamp-Lintfort, Alpen, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg gegen den im Landesentwicklungsplan festgelegten Versorgungszeitraum von 25 Jahren für die Sicherung von potentiellen Sand- und Kiesgewinnungsflächen stattgegeben.